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18. Mai 2010

Hamburg/Berlin - ICM beruft Burkhard Goßens in den Expertenpool für den Bereich Health Care...mehr

mitgeteilt von RA Axel Neumann


26. April 2010

OLG Braunschweig sieht bei Verordnung von Medikamenten den Arzt als Sachwalter der Krankenversicherung. Wegen der Anwendbarkeit von § 299 StGB müssen korrupte Ärzte vermehrt mit Ermittlungsverfahren und Anklagen rechnen...mehr

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens



14. April 2010

Landessozialgericht NRW bestätigt Rechtmäßigkeit von Verhandlungsverträgen im Hilfsmittelbereich

gem. § 127 Abs. 2 SGB V

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens

Weitere Informationen von RA Burkhard Goßens



12. April 2010

Vergaberecht: DAV legt Vorschläge für einen Rechtsschutz unterhalb der EU-Schwellenwerte vor

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens

Weitere Informationen von RA Burkhard Goßens



26. März 2010

Gesundheitsminister Rösler legt Eckpunkte für neue Strukturen im Arzneimittelmarkt vor

Pressemitteilung des BMG

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens



25. Februar 2010

Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins

durch den Medizinrechtsausschuss zu den anstehenden Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens



04. Februar 2010

Jahrespressegespräch beim Bundessozialgericht

Medieninformation Nr. 1/10 zum Geschäftsstand

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens



01. Februar 2010

Gendiagnostikgesetz - GenDG tritt am 01. Februar 2010 in Kraft

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens

Weitere Informationen von RA Burkhard Goßens



19. Januar 2010

Urteil des EuGH: Kündigungsschutzregelung in § 622 BGB europarechtswidrig

Der europäische Gerichtshof entscheidet, dass die deutsche Kündigungsschutzregelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB europarechtswidrig ist. (Aktz. C 555/07).

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens

Weitere Informationen von RA Burkhard Goßens


05. Januar 2010

Zum 1. Juli 2010 steht die Präqualifizierung der Santitätshäuser / Leistungserbringer an

Inhaber einer zum 31.3.2007 bestehenden Zulassung gelten nach § 126 Abs. 2 Satz 1 SGB V bis zum 30.6.2010 als geeignet zur Durchführung einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Hilfsmittelversorgung und damit als potentielle Vertragspartner für Krankenkassen.

Dazu ein Fachartikel von RA Torsten Bornemann






17. Dezember 2009

Bundessozialgericht: Anspruch auf digitales Hörgerät für stark Hörgeschädigte

Trotz geringerer Festbeträge hat ein stark hörgeschädigte Kläger Anspruch auf die volle Kostenübernahme  für sein digitales Hörgerät durch die gesetzliche Krankenversicherung.

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens

Dazu ein Fachartikel von RA Burkhard Goßens

Fachartikel von RA Torsten Bornemann zu Festbeträgen bei der Hilfsmittelversorgung



08. Dezember 2009

Jetzt also doch: Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruches

Das LSG Berlin-Brandenburg hat am 4. Dezember 2009 eine Entscheidung des SG Cottbus kassiert (s.u. unsere Mitteilung vom 3. Dezember 2008), in welcher eine Verzinsung nach § 44 SGB I des im gerichtlichen Verfahren entstandenen Kostenerstattunganspruches nach § 13 Abs. 3 SGB V als mit dem Gesetz nicht vereinbar angesehen wurde. Sehr deutlich wies der Senat des LSG in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass ausgehend vom Wortlaut der betreffenden Vorschriften kein Grund ersichtlich sei, wonach eine Verzinsung nach § 44 SGB I nicht entstehe (L 1 KR 5/09).

Da die Frage in dieser Konstellation noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, hat das LSG die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. 

mitgeteilt von RA Torsten Bornemann



01. Dezember 2009

Die neuen Schwellenwerte

Die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission vom 30.11.2009 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren reduziert nach Art. 1 die EU - Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge wie folgt:

Neue Schwellenwerte ab 01.01.2010

neu                    alt                   für
4.845.000 €        5.150.000 €      Bauaufträge
193.000 €              206.000 €      Liefer- und Dienstleistungsaufträge
387.000 €              412.000 €      Trinkwasser-, Energieversorgung, Verkehrsbereich
125.000 €              133.000 €      Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster oder oberer Bundesbehörden

Die Verordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft.Damit gelten die neuen Schwellenwerte unmittelbar ab dem 01.01.2010. Sie müssen nicht mehr in deutsche Vorschriften umgesetzt werden.Auch § 2 VgV (Vergabeordnung) muss nicht gesondert angepasst werden.

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens



12. November 2009

Bundeskartellamt: Ausschreibungspflicht bei Hilfsmitteln

Die 3. Vergabekammer Bund beim Bundeskartellamt sieht Verhandlungsverträge nach § 127 Abs. 2 SGB V als nicht mit dem europäischen Vergaberecht konform an (Az.: VK 3 193/09). In einem Beschluss vom 12. November 2009 stellte die Behörde fest, dass für den Bereich oberhalb der Schwellenwerte die Regelung des § 127 Abs. 1 und 2 SGB V nicht mit den europarechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen sei. Im September 2009 hatte die Bundesknappschaft eine Vertragsabsicht zu einem Vertrag mit Hilfsmitteln aus diversen Produktgruppen bekannt gegeben. Hiergegen wendete sich ein Hilfsmittellieferant mit dem Argument, aus europarechtlicher Sicht bestehe eine Ausschreibungspflicht der Krankenkasse, welche der Kostenträger missachtet habe.  

Die Verträge mit den 63 beigeladenen Vertragspartner sah das Bundeskartellamt gemäß § 101b GWB als nichtig an, da diese ohne Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens geschlossen wurden. Damit folgte die Behörde dem Antragsteller in seiner Argumentation, wonach ihn die unterlassene Ausschreibung in seiner Gewinnaussícht durch die Erlangung eines exklusiven öffentlichen Auftrages beeinträchtige. Die Entscheidung ist noch nicht bestandskräftig.

mitgeteilt von RA Torsten Bornemann

Dazu ein Fachartikel von RA Burkhard Goßens



04. November 2009

Bundessozialgericht entscheidet über die gesetzliche Versicherungspflicht für Handelsvertreter und Franchisenehmer
mit nur einem Arbeitgeber

Das Bundessozialgericht hatte in seiner Sitzung vom 4. November 2009 über zwei Revisionen zur gesetzlichen Versicherungspflicht zu entscheiden.

Handelsvertreter mit nur einem Arbeitgeber sind, unabhängig von anderen Beschäftigungsverhältnissen, verpflichtet in die Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung einzuzahlen.

Franchisenehmer mit nur einem Arbeitgeber sind ebenso versicherungspflichtig.

Ausnahme:
Handelsvertreter oder Franchisenehmer beschäftigen selbst zumindest einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer.

Terminbericht des BSG vom 05. Nov. 2009

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens



24. Okt. 2009

Der Koalitionsvertrag

WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT ist der Titel des zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode ausgehandelten Vertrages.

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens

Was ist eine Kopfpauschale oder Gesundheitsprämie ? Dazu Fachartikel (06.02.2010) von Burkhard Goßens



Einladung zur Herbsttagung

Berlin, 22. - 23. Oktober 2009

Herbsttagung mit anschließender Jahreshauptversammlung für die Mitglieder des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V.

Programm: Die Änderungen im Gesundheitsrecht 2008/2009 und ihre Auswirkungen"

Kostenfreie Teilnahme und Anmeldung für Vereinsmitglieder (Anmeldeschluss für die Herbsttagung ist der 19. Oktober 2009)


Kostenpflichtige Teilnahme und Anmeldung für Gäste und Nichtmitglieder des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V.

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens


Pressemitteilung

Bundesforum Gesundheitsrecht e. V. erhält prominenten Zuwachs

Wie der Vorsitzende Herr RA Burkhard Goßens mitteilte, erhielt das Informations- und Kontaktforum für Gesundheitsrecht wertvolle Verstärkung.

Bereits im Juni 2009 trat u. a. die Egroh e. G. dem Verein bei. Im Juli 2009 folgte u. a. RA Dr. Klaus Ladage, der als Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht zehn Jahre die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Krankenversicherung prägte.

Der zweite Vorsitzende des Bundesforum Gesundheitsrecht e. V., Herr Axel Härtig, wurde am 01. Juli 2009 in den Vorstand des Zentralverbandes Orthopädie-Schuhtechnik gewählt.

Das bundesweit agierende Forum kann sich damit noch besser für die Interessen der Leistungserbringer einsetzen.

Fachtagungen, Kongresse und Seminare mit hochkarätigen Spezialisten im Gesundheitsrecht sowie regelmäßige Kontaktreffen der Mitglieder runden das Angebot ab.

mitgeteilt von RA Burkhard Goßens


11. Juli 2009

Bundesrat verabschiedet die 15. AMG-Novelle

Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und sonstiger Vorschriften ist am 10. Juli 2009 durch den Bundesrat verabschiedet worden und kann nun nach seiner Bekanntmachung in Kraft treten. En passant erfuhr auch § 128 SGB V eine Verschärfung. So wurden die im Verhältnis Arzt - Leistungserbringer relevanten wirtschaftlichen Vorteile exemplarisch benannt ("Wirtschaftliche Vorteile im Sinne des Satzes 1 sind auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Geräten und Materialien und Durchführung von Schulungsmaßnahmen sowie die Gestellung von Räumlichkeiten oder Personal oder die Beteiligung an den Kosten hierfür"). Die Finanzierung von Gerätschaften und ärztlichem Praxispersonal durch Leistungserbringer ist damit als Regelbeispiel eines unlauteren Zusammenwirkens im Sinne des § 128 SGB V benannt. Darüber hinaus enthalten die neuen Absätze 4 bis 4b detaillierte Erfordernisse für die Einrichtung des verkürzten Versorgungsweges, die noch einmal eines verdeutlichen: auch hier soll die Mitwirkung der sonstigen Leistungserbringer nach § 126 SGBV ausgeschlossen werden.
Am Rande monierte der Bundesrat zunehmende Tendenzen, die auch mit der 15. AMG-Novelle zu einer weiteren Zentralisierung  der Sozialversicherung  und  einer Schwächung des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik Deutschland führten. Mit der Novelle wird eine Prüfkompetenz des Bundesversicherungsamtes auch für nur auf Landesebene tätige Krankenkassen eingeführt.
Quelle: Bundesrat Drucksache 571/09

mitgeteilt von RA Torsten Bornemann



25. Juni 2009

Bundessozialgericht entscheidet zu Badeprothesen (wasserfesten Badehilfen o.ä.)

Am 25. Juni 2009 hatte das BSG über drei Revisionen zu entscheiden, welche die Versorgung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Badeprothesen zum Gegenstand hatten (B 3 KR 2/08 R, B 3 KR 19/08 R, B 3 KR 10/08 R). Während eine Revision daran scheiterte, dass der angestrebte Gebrauch des Hilfsmittels auf die Nutzung im Salzwasser (Ostseeurlaub, Salzwassertherme) gerichtet war und  dieses wegen einer bereits vorhandenen Süßwasserprothese eine Luxusversorgung darstelle, hatte ein anderes Verfahren aus Sicht des Versicherten Erfolg. Das dritte Verfahren wurde wegen mangelnder Sachverhaltsaufklärung des LSG dorthin zurückverwiesen, um die Prothesenfähigkeit der Versicherten vollständig zu ermitteln.

Hinsichtlich der grundsätzlich für alle drei Verfahren relevanten Kostenübernahmepflicht durch die GKV stellte das BSG in seiner mündlichen Urteilsbegründung jedoch heraus, dass insbesondere die Leistungskataloge der Beihilfeverordnung, der Orthopädieverordnung aber auch des SGB VII nicht derart restriktiv angelegt seien, wie die weitgehend ablehnende Verwaltungspraxis im SGB V. Maßgeblich sei zudem, dass es sich auch bei der Badeprothese um eine Maßnahme des unmittelbaren Behinderungssausgleichs handele. Auf die Frage der Grundbedürfnisse bzw. des Basisausgleichs komme es hier nicht mehr an.  Diese Kriterien seien nur beim mittelbaren Behinderungsausgleich (z.B. durch Rollstühle o.ä.)  relevant. Die Prothese sei hingegen der klassische Fall des unmittelbaren Behinderungsausgleichs. Soweit Kostenträger und Sozialgerichte für ablehnende Entscheidungen auf das Betroffensein von Grundbedürfnissen abstellten, sei dies daher nicht sachgerecht. Damit knüpft das BSG an seine Entscheidungen aus dem Jahre 1979 zu § 182 b RVO an, der in jüngerer Vergangenheit auch einige LSG und SG gefolgt waren.

Nach der mündlichen Begründung der Urteile wird künftig davon auszugehen sein, dass Badeprothesen grundsätzlich zum Leistungskatalog der GKV gehören.

mitgeteilt von RA Torsten Bornemann



18. Juni 2009

Bundestag verabschiedet die 15. Novelle des Arzneimittelgesetz

In seiner Sitzung am 18. Juni 2009 hat der Deutsche Bundestag die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes mit den Änderungen arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften – Drucksache 16/13428 – beschlossen.  Neben dem Arzneimittelgesetz (AMG) wurden weitere 17. Gesetze und Verordnungen abgeändert. 

Auch das SGB V wurde erneut modifiziert.

Dazu ein Fachartikel von RA Burkhard Goßens



18. Juni 2009

Bundestag verabschiedet das Gesetz zur Patientenverfügung

PatVerfG gibt mehr Recht auf Selbstbestimmung.

Nach langjähriger Diskussion hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 18. Juni 2009 das Gesetz (Drucksache 16/13314) für Patientenverfügungen beschlossen

Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen sind zukünftig für den behandelnden Arzt bindend.

Fachartikel von RA Burkhard Goßens



11. Juni 2009

EuGH: Gesetzliche Krankenversicherungen sind Auftraggeber im Sinne des GWB

Am heutigen Tage erging die lange erwartete Entscheidung des EuGH zur Auftraggebereigenschaft der Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Der EuGH sah in der Rechtssache C-300/07, die über Mitgliedsbeiträge erfolgende Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung als hinreichend an, um von einer überwiegenden Finanzierung von staatlicher Seite sprechen zu können (§ 98 Nr. 2 GWB).

Damit bestätigte der EuGH eine Vielzahl nationaler Entscheidungen, welche die Auftraggebereigenschaft der Krankenkassen bereits angenommen hatten.

Weiter beschied der EuGH, dass bei der Zurverfügungstellung von Waren, die individuell nach den Bedürfnissen des jeweiligen Kunden hergestellt und angepasst werden und über deren Nutzung die jeweiligen Kunden individuell zu beraten sind, die Anfertigung der genannten Waren dem Auftragsteil der „Lieferung“ für die Berechnung des Werts des jeweiligen Bestandteils zuzuordnen ist.

Soweit sich der Dienstleistungsanteil bei dem fraglichen Auftrag im Verhältnis zur Warenlieferung als überwiegend herausstellt, handelt es sich bei der zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einem Wirtschaftsteilnehmer (Leistungserbringer) geschlossenen Vereinbarung bzgl. der Versorgung von Versicherten für die Gesetzliche Krankenversicherung um eine „Rahmenvereinbarung“ im Sinne von Art. 1 Abs. 5 der Richtlinie 2004/18.

Quelle: EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, C-300/07

mitgeteilt von RA Torsten Bornemann

Fachartikel bei anwalt 24



10. Juni 2009

Verfassungsbeschwerden gegen die Gesundheitsreform gescheitert

In einem Musterverfahren hat das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe wesentliche Bestimmungen der letzten Gesundheitsreform bestätigt. Kernpunkt der Klagen war der Basistarif in der PKV.

- 1 BvR 706/08 - 1 BvR 814/08 - 1 BvR 819/08 - 1 BvR 832/08 - 1 BvR 837/08 -

Quelle: Pressemitteilung des BVerfG

Urteil vom 10. Juni 2009


Fachartikel von RA Burkhard Goßens



23. Mai 2009

DocMorris muss Filialapotheke schließen - Gesundheitsministerium widerruft Betriebsgenehmigung

Nach der Entscheidung des EuGH hat das saarländische Gesundheitsministerium die im Juni 2006 erteilte Betriebsgenehmigung für die Filiale der DocMorris Versandapotheke in Saarbrücken am 22. Mai 2009 widerrufen. Der Bescheid ist bereits zugestellt, damit ist die Betriebsgenehmigung mit dem 23. Mai 2009 erloschen. DocMorris hat noch die Möglichkeit Rechtsmittel gegen die Verfügung einzulegen:

Quelle: dpa

Information von RA Burkhard Goßens



19. Mai 2009

EuGH bestätigt Fremdbesitzverbot für Apotheken - DocMorris -

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Demnach dürfen Mitgliedstaaten Kapitalgesellschaften den Besitz von Apotheken verbieten. Entsprechende Regelungen widersprechen laut EuGH nicht dem Gemeinschaftsrecht.

Quelle: Presseabteilung des EuGH

Fachartikel
von RA Burkhard Goßens



24. April 2009

Vergaberecht 2009 in Kraft getreten

Nach der Unterschrift durch den Bundespräsidenten am 20. April 2009 ist am 23. April 2009 das neue Vergaberecht veröffentlicht worden und damit am 24. April 2009 in Kraft getreten. Auch im Bereich des Gesundheitsrechts sind die europäischen Standards nicht zuletzt seit dem GKV-OrgWG und der Stellungnahme des Generalanwalts beim EuGH (vgl. Meldung vom 17. Dezember 2008) fest verankert. So werden Rabattverträge und Verträge über die Lieferung von Hilfsmitteln im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung vermehrt ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wurde mit der Novelle gestrafft, Verzögerungsmöglichkeiten gestrichen, damit aber auch die Rechtschutzkriterien hochgesetzt. Zudem wurden die Verfahrensgebühren erhöht. Neu ist auch Einbeziehung vergabefremder Kriterien für die Zuschlagserteilung, wenn sie in sachlichem Zusammenhang zum Auftragsgegenstand stehen.

(Quelle: Bundesgesetzblatt vom 23. April 2009)
mitgeteilt von RA Torsten Bornemann

Fachartikel von RA Burkhard Goßens



21. Februar 2009

Netter Versuch - Nachtrag

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat die Deutsche BKK zwischenzeitlich wegen des von ihr versuchsweise initiierten Diagnose-Tunings schriftlich gerügt und das Verhalten künftig untersagt.

(Quelle: Deutsches Ärzteblatt)
mitgeteilt von RA Torsten Bornemann



18. Februar 2009

Netter Versuch

Die Deutsche BKK erprobt nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen ebenfalls das sog. "upcoding". Nach Inkrafttreten des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 wurden die direkt angeschriebenen Ärzte auf die Überprüfung ihrer Diagnosen hingewiesen. In einem Nebensatz fallen auch die Worte "um eventuellen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit künftigen Wirtschaftlichkeitsprüfung vorzubeugen" - wohl der Wink mit dem Zaunpfahl. Zur Arbeitserleichterung beim Abgleich war dem Schreiben an die Ärzte eine Liste beigefügt, welche die verordneten Arzneimittel und damit häufig verbundene Diagnosen enthielt. Diese jedoch unterschieden sich von den bereits in den Abrechnungen angegebenen Diagnosen und ließen - nach stichprobenhafter Prüfung der KV - höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfond erwarten - für die BKK. Die tatsächlich abgerechneten Diagnosen erwiesen sich weitestgehend als zutreffend.

(Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen)
mitgeteilt von RA Torsten Bornemann



22. Januar 2009

AG Neu-Ulm: Darf der Arzt seinen zahlungsunwilligen Patienten anzeigen?

Immer wieder gern wird unter Mediziner wie Juristen die Frage diskutiert, ob der behandelnde Arzt seinen (in den allermeisten Fällen) ehemaligen Patienten des Betruges zichtigen und so bei der Staatsanwaltschaft namhaft machen darf. Das AG Neu-Ulm meinte hierzu: Nein. Im Rahmen eines Zivilverfahrens sei die Benennung der Patientendaten zur Wahrung der eigenen Interessen zwar gestattet. Im strafrechtlichen Bereich überwiege jedoch das Recht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung das Forderungsinteresse des Arztes. Die Anzeige sei bloß ein zusätzliches Druckmittel gegen den Patienten. Das Amtsgerichte erkannte zulasten des Zahnarztes auf eine Strafe von 30 Tagessätzen à 200 €. Konsequenz hieraus ist, dass Ärzte und ähnlich verpflichtete Geheimnisträger betrügerischen Machenschaften in strafrechtlicher Hinsicht weit schutzloser ausgeliefert sind, da der generalpräventive Charakter des Strafrechts kaum mehr wirksam wird. Zivilrechtlich dürfte in den meisten Fällen nämlich auch nichts zu holen sein, außer vielleicht einem schönen Titel.

(Quelle: Augsburger-Allgemeine)
mitgeteilt von RA Torsten Bornemann



29. Dezember 2008

BSG: Behinderte im Sinne des SGB IX haben Anspruch auf kurzfristige Entscheidung durch Ihre Krankenkasse (SGB V) - Kraftknoten

Das Bundessozialgericht stellte in einem am 20. November 2008 verhandelten Verfahren noch einmal ausdrücklich fest, dass - soweit eine Gesetzliche Krankenkasse auf einen Leistungsantrag nicht unverzüglich (d.h. regelmäßig binnen einer Frist von 2 Wochen) reagiert, ihre Zuständigkeit feststellt und den Leistungsantrag im Falle ihrer Unzuständigkeit an den ihrer Ansicht nach zuständigen Kostenträger (z.B. Sozialhilfeträger) weiterleitet - die Krankenversicherung unter Berücksichtigung sämtlicher in Betracht kommender Anspruchsgrundlagen den Rehabilitationsbedarf festzustellen hat. Dem evtl. unzuständigen, aber zuerst angegangenen Kostenträger obliege dann insoweit eine umfassende sozialrechtliche Prüfungspflicht. Das bedeutet, dass ein Versicherter auch nach Sozialhilferecht Leistungen von seiner Krankenkasse verlangen kann, falls eine Krankenkasse (dies gilt sinngemäß für alle Kostenträger der Rehabilitation) nicht schnell genug ihre evtl. Unzuständigkeit feststellt und den Antrag weiterleitet. Auf die vergleichsweise kurzen Fristen des § 14 SGB IX müsse also streng geachtet werden. Für das weitere Verfahren nach Feststellung der Zuständigkeit sieht § 14 SGB IX eine weitere, inhaltliche Bearbeitung des Leistungsantrages binnen höchstens 7 Wochen vor.

Gegenstand des Verfahrens war die Versorgung eines Versicherten mit Kraftknoten als Zubehör zur Rollstuhlversorgung, um mittels Behindertentransport zur Schule, Behindertenwerkstatt oder Ärzten und Therapeuten zu gelangen. Hier das das BSG ausweislich der bisher lediglich veröffentlichten Terminsmitteilungen im Rahmen der Grundbedürfnisse eine Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 33 SGB V als gegeben an.

(Quelle: BSG, Az.: B 3 KN 4/07 KR R, B 3 KR 6/08 R, B 3 KR 16/08)
mitgeteilt von RA Torsten Bornemann



17. Dezember 2008

EuGH-Generalanwalt: Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellrechts (GWB)


Zur Vorlagefrage des OLG Düsseldorf, ob es sich bei den Gesetzlichen Krankenversicherungen um "öffentliche Auftraggeber" im Sinne des § 98 GWB handelt, hat der EuGH-Generalanwalt Jan Mazak dem EuGH empfohlen, die Auftraggebereigenschaft zu bejahen (Anträge vom 16. Dezember 2008). Der Begriff des "öffentlichen Auftraggebers" sei in Anknüpfung zur Entscheidung des EuGH zu den deutschen, gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten funktionell und weit auszulegen. Auch begründe die Auflistung der Krankenkassen in Anlage III zu der Richtlinie 2004/18/EG die Vermutung, dass die Auftraggebereigenschaft erfüllt sei.

Unstreitig sei zunächst, dass es sich bei den Krankenkassen um Einrichtung handele, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, um im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht gewerblicher Art zu erfüllen. Hinsichtlich der Finanzierung von staatlicher Seite sei ausschlaggebend, dass die Fesetzung des Beitragssatzes (bislang - Rechtslage bis 31. Dezember 2008) der Genehmigung durch die staatliche Aufsichtbehörde bedarf. Weiter sei gesetzlich vorgeschrieben, wie sich die Beitragssätze genau berechnen und dass die sich daraus ergebenden Einnahmen die Ausgaben, die wiederum gesetzlich festgelegt seien, weder über- noch unterschreiten dürfen. Daher könne eine Krankenkasse die Ausgabenhöhe weitestgehend nicht unmittelbar beeinflussen.

In der überwiegenden Anzahl der Fälle folgt der EuGH der Empfehlung des Generalanwaltes. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen, insbesondere auch auf die aktuell wieder ausgeschriebenen Rabattverträge nach § 130a SGB V, da von der Auftraggebereigenschaft die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter nach den §§ 107 ff. GWB abhängig sind.

(Quelle: EuGH -Az.: C-300/07-, Rechtssache Hans & Christophorus Oymanns ./. AOK Rheinland/Hamburg)
mitgeteilt von RA Torsten Bornemann



3. Dezember 2008

Zur Verzinsung eines Kostenerstattungsanspruches nach § 13 Abs. 3 SGB V

Zur Frage der Verzinsung von Geldleistungsansprüchen nach § 44 SGB I hat sich das SG Cottbus in einer Entscheidung vom 25. November 2008 geäußert. Die Klägerin hatte eine zunächst von ihrer Gesetzlichen Krankenkasse abgelehnte Hilfsmittelversorgung vorfinanziert und machte die damit einhergehenden Aufwendungen im Wege der Kostenerstattung nebst darauf gerichtetem Zinsanspruch gerichtlich geltend. Das Gericht wies die auf die Verzinsung gerichtete Klage, nachdem die Krankenkasse den Hauptanspruch anerkannt hatte, mit der Begründung zurück, § 44 SGB I betreffe derartige Ansprüche nicht, da es sich nicht um eine originäre Geldleistung sondern um ein aus einem Sachleistungsanspruch abgeleitetes Surrogat nach § 13 Abs. 3 SGB V handele. Hierauf sei § 44 SGB I nicht anwendbar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

mitgeteilt von RA Torsten Bornemann



1. Dezember 2008

GKV-WSG am 10. Dezember 2008 auf dem Prüfstand

Am 10. Dezember 2008 verhandelt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden von fünf Privaten Krankenversicherern und drei Privatpersonen gegen das am 1. April 2007 in Kraft getretene GKV-WSG.

Die Unternehmen rügen die Verletzung des allgemeinen Freiheitsgrundrechtes, des Gleichheitsgrundsatzes, der Berufsfreiheit sowie des Eigentumsrechtes. Ihre Beschwerde gilt insbesondere dem neu eingeführten Kontrahierungszwang zum Basistarif. Weiter werde der Privaten Versicherungswirtschaft durch das Erfordernis des neugefassten § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V (Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze bei abhängig Beschäftigten in drei aufeinanderfolgenden Jahren) ein erheblicher Anteil der potentiell versicherungsfreien Personen entzogen und den Unternehmen der PKV ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung zugewiesen.

Die ebenfalls am Verfahren beteiligten drei Versicherungsnehmer machen gleichfalls die Verletzung von Freiheitsgrundrechten geltend. Einer dieser Beschwerdeführer ist durch die Heraufsetzung in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V nunmehr wieder versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zwei weitere Versicherungsnehmer befürchten infolge der mit dem GKV-WSG neu eingeführten Mitnahmemöglichkeit von Altersrückstellungen beim Weggang anderer Versicherungsnehmer ("guter Risiken") Prämienerhöhungen.

(Quelle: Bundesverfassungsgericht)
mitgeteilt von RA Torsten Bornemann


 


 
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